UVV-PRÜFUNG
BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER UVV DROHT BUSSGELD
UVV-PRÜFUNG
GEMÄSS DGUV VORSCHRIFT 70 – FAHRZEUG
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Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 57 Abs. 1, sind Gewerbetreibende verpflichtet, gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Unser geschultes Personal bietet Ihnen eine fachgerechte Prüfung Ihres Fahrzeug nach den Vorgaben der UVV. Außerdem übernehmen wir für Sie die Terminkoordination und die Terminüberwachung für Ihre Fahrzeuge.